SATZUNG DER ARNOLD-SOMMERFELD-GESELLSCHAFT e. V. – AUSZÜGE

 

§ 1:      Name und Sitz des Vereins

(1)       Der Bildungs- und Förderverein führt den Namen Arnold-Sommerfeld-Gesellschaft e. V.

(2)       Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.

§ 2:      Selbstlose Tätigkeit des Vereins

Der Verein ist in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3:      Satzungszweck und Ziele des Vereins

(2)      Die Zwecke des Vereins sind die Verbreitung, die Nutzung und die Erweiterungen oder Präzisierungen der von Arnold Sommerfeld und seinen Schülern benutzten Korrespondenz­prinzipien im Kontext klassischer und nichtklassischer Entwicklungen in Wissenschaft und Technik (Hinzugefügte Erläuterung von Werner Heisenberg in seiner Nobelpreisträgerrede: Eine Präzisierung des Korrespondenzprinzips ist die Quantentheorie). Um diese Ziele zu erreichen, fördert der Verein wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Themenspektrum, die Fachausbildung und die akademische Lehre.

 

(8)       Der Satzungszweck wird verwirklicht durch

-         Publikationen und Seminare zum genannten Themenspektrum,

-         Workshops und Symposien für alle an den Themata Interessierten,

-         Wissenschaftliche Forschung und Vergabe von Forschungsaufträgen, die der Allgemein­heit zur Verfügung gestellt werden,

-         Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,

-         Einrichtung einer Seniorenakademie;

-         Mitgestaltung der Aus- und Weiterbildung zum obengenanten Themenspektrum,

-         Traditionspflege im Sinne Arnold Sommerfelds und seiner Schüler,

-         Pflege des Gedankenaustausches mit Persönlichkeiten, Gruppen und Gesellschaften, die die Ziele des Vereins unterstützen,

-         Zusammenarbeit mit Schulen u. a. Institutionen,

-         Anwenderseminare,

-         außerberufliche Forschung.

(4)       Der Verein sieht in populären und verständlichen Darstellungen von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik und in der „Einsteigerliteratur“ eine große Chance, den Informa­tionsfluss zu den Anwendern, Interessenten und Praktikern nicht abreißen zu lassen.

 

§ 4:      Mitgliedschaft

(1)       Der Verein hat aktive Mitglieder, Ehren- und Fördermitglieder.

(3)      Die Beitrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Über die Anträge auf aktive Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mehrheitlich. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

§ 11:    Arbeits- und Projektgruppen

(1)       Zeitweilige oder beständige Arbeits- oder Projektgruppen, die vom Vorstand bestätigt werden, haben einen nichtselbständigen Status.

§ 12:    Wissenschaftszentrum und Institute

(1)     Arbeits- und Projektgruppen können sich in einem Wissenschaftszentrum (WZ) oder in Instituten zusammenschließen, deren Arbeitsgrundlagen vom Vorstand zu bestätigen sind.

 

§ 13:    Mittel und Vermögen des Vereins

(1)       Die Mittel des Vereins umfassen Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche und sonstige Zuwendungen. Sie dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.